Abbruch von Asbest nach TRGS 519

Asbest wurde vor allem in den 60 er und 70 er Jahren des letzten Jahrhunderts als Bedachungsmaterial eingebaut. Heute darf dies nur durch speziell geschulte Firmen abgebaut werden. Wir haben diese Zulassung und dürfen somit Bedachungen, die mit Asbest belastet sind, abbauen. Unsere Mitarbeiter erhalten regelmäßig eine Arbeitsmedizinisch Untersuchung, um eventuelle Gesundheitsgefahren rechtzeitig zu erkennen.

     
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